Unternehmensdaten
Geschäftsführer: Branko Lazic
E-Mail: office@balingen.at
Telefon: +43 676 7499272
Sitz: DC Tower | Donau-City-Straße 7 / 30th floor | 1220 Wien
UID-Nummer: ATU 80511135
Firmenbuch: Handelsgericht Wien, FN 625234m
Unternehmensgegenstand: Gas- und Sanitärtechnik
Behörde gemäß ECG: Magistratisches Bezirksamt des 22. Bezirkes
1. Geltung
1.1. Diese AGB gelten für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und uns, BALINGEN Gebäudetechnik FlexCo, als Auftragnehmer. Sie gelten auch für Zusatzaufträge. Gegenüber Unternehmern gelten sie auch für künftige Geschäftsabschlüsse, selbst wenn nicht bei jedem Vertragsschluss erneut auf ihre Geltung hingewiesen wird.
1.2. Gegenüber unternehmerischen Kunden gilt die bei Vertragsabschluss aktuelle, von uns zur Verfügung gestellte Fassung unserer AGB.
1.3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB. AGB des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. Streichungen, Ergänzungen oder Überklebungen sind unwirksam.
1.4. Im Verhältnis zu von uns beauftragten Subunternehmen gelten diese AGB nicht.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2. Zusagen, Garantien oder abweichende Vereinbarungen werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2.3. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor ihrer Erstellung auf die Kostenpflicht hingewiesen. Bei Beauftragung sämtlicher darin enthaltener Leistungen wird das Entgelt gutgeschrieben.
3. Preise und Wertsicherung
3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, außer der Preis wurde ausdrücklich als Pauschale vereinbart.
3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen außerhalb des ursprünglichen Auftrags besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.3. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise exklusive Umsatzsteuer, gegenüber Verbrauchern inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Verpackungs-, Transport- und Versandkosten werden gegenüber Unternehmern gesondert verrechnet.
3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen, sofern sie nicht gesondert beauftragt wird.
3.5. Die vereinbarten Preise sind wertgesichert. Referenzindex ist der Baukostenindex Wohnhaus- und Siedlungsbau, Leistungsgruppe 28 „Gas- und Wasserinstallationen“, Basis 2020. Schwankungen bis einschließlich 3 % bleiben unberücksichtigt.
3.6. Erfolgt die Abrechnung nach Aufmaßen, hat der Kunde zum vereinbarten Termin zu erscheinen. Gegenüber Unternehmern gelten unsere Aufmaße als richtig festgestellt, wenn nicht unverzüglich schriftlich widersprochen wird.
3.7. Bogenförmig verlegte Leitungen werden im Außenbogen gemessen. Formstücke und Armaturen werden im Rohrausmaß mitgemessen, jedoch separat verrechnet.
4. Beigestellte Ware
Vom Kunden beigestellte Geräte oder Materialien sind nicht Gegenstand unserer Gewährleistung. Qualität und Betriebsbereitschaft liegen in der Verantwortung des Kunden. Unsere gesetzliche Prüf- und Warnpflicht bleibt unberührt.
5. Zahlung
5.1. Sofern nicht abweichend vereinbart, ist ein Drittel des vereinbarten Entgelts bei Vertragsabschluss als Anzahlung fällig. Danach sind monatliche Teilrechnungen als Abschlagsrechnungen zulässig.
5.2. Skonto bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
5.3. Gegenüber Unternehmern sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug gemäß § 456 UGB berechtigt, Verzugszinsen von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verrechnen.
5.4. Bei Zahlungsverzug in einem anderen Vertragsverhältnis dürfen wir unsere Verpflichtungen bis zur Zahlung einstellen.
5.5. Aufrechnung ist nur mit gerichtlich festgestellten oder anerkannten Gegenansprüchen zulässig. Verbraucher dürfen im gesetzlichen Umfang aufrechnen.
5.6. Unternehmerische Kunden haben kein Recht auf Zurückbehaltung des Kaufpreises oder Werklohns.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1. Unsere Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat.
6.2. Der Kunde hat Angaben zu verdeckt geführten Strom-, Gas- und Wasserleitungen, Fluchtwegen, baulichen Hindernissen, Gefahrenquellen sowie statischen Angaben unaufgefordert bereitzustellen.
6.3. Erforderliche Bewilligungen und behördliche Meldungen veranlasst der Kunde auf eigene Kosten.
6.4. Energie und Wasser für Leistungsausführung und Probebetrieb stellt der Kunde auf eigene Kosten bereit.
6.5. Der Kunde stellt versperrbare Räume für Personal, Werkzeuge und Materialien bereit.
7. Leistungsausführung
7.1. Nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche werden nur berücksichtigt, wenn sie aus technischen Gründen zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich sind.
7.2. Zumutbare, sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen gelten gegenüber Unternehmern als vorweg genehmigt.
7.3. Eine vom Kunden nachträglich verlangte Beschleunigung gilt als Vertragsänderung. Überstunden und Mehrkosten erhöhen das Entgelt angemessen.
8. Leistungsfristen und Termine
8.1. Fristen verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, schlechter Witterung und sonstigen nicht vorhersehbaren, von uns nicht verschuldeten Verzögerungen um die Dauer des Ereignisses.
8.2. Verzögerungen aus der Sphäre des Kunden verlängern Fristen und verschieben Fertigstellungstermine entsprechend.
8.3. Gegenüber Unternehmern sind Termine nur verbindlich, wenn sie schriftlich zugesagt wurden.
8.4. Bei von uns zu vertretendem Verzug besteht nach angemessener Nachfrist ein Rücktrittsrecht.
9. Beschränkung des Leistungsumfangs
9.1. Bei Montage- und Instandsetzungsarbeiten können infolge nicht erkennbarer baulicher Gegebenheiten oder Materialfehler Schäden an bestehenden Leitungen oder Geräten entstehen. Wir haften nur bei schuldhafter Verursachung.
9.2. Eine behelfsmäßige Instandsetzung hat nur beschränkte Haltbarkeit. Eine umfassende fachgerechte Instandsetzung wird empfohlen.
10. Gefahrtragung
10.1. Bei Versendung an Unternehmer geht die Gefahr über, sobald wir den Kaufgegenstand, das Material oder Werk bereithalten, anliefern oder einem Transporteur übergeben.
10.2. Der unternehmerische Kunde hat eine Transportversicherung abzuschließen oder durch uns abschließen zu lassen.
11. Annahmeverzug
11.1. Bei Annahmeverzug dürfen wir nach angemessener Nachfrist anderweitig über spezifizierte Geräte und Materialien verfügen, sofern diese angemessen nachbeschafft werden können.
11.2. Alternativ kann der Kunde eine Lagerung auf eigene Kosten verlangen.
11.3. Unser Recht, Entgelt fällig zu stellen und nach Nachfrist zurückzutreten, bleibt unberührt.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1. Gelieferte Materialien und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
12.2. Eine Weiterveräußerung ist nur mit unserer Zustimmung zulässig. Im Fall der Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung des Unternehmers als an uns abgetreten.
12.3. Bei Zahlungsverzug dürfen wir nach angemessener Nachfrist Vorbehaltsware herausverlangen; gegenüber Verbrauchern nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
12.4. Insolvenz oder Pfändung unserer Vorbehaltsware ist unverzüglich mitzuteilen.
13. Schutzrechte Dritter
13.1. Der Kunde garantiert, dass von ihm bereitgestellte Pläne, Zeichnungen, Skizzen, Leistungsbeschreibungen oder Software keine Rechte Dritter verletzen.
13.2. Der Kunde hält uns bei Verletzungen vollständig schad- und klaglos.
13.3. Bei behaupteter Rechteverletzung dürfen wir die Leistung bis zur Klärung auf Risiko des Kunden einstellen.
13.4. Von Unternehmern dürfen angemessene Kostenvorschüsse verlangt werden.
14. Unser geistiges Eigentum
14.1. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum.
14.2. Nutzung außerhalb des Vertragszwecks, Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung.
14.3. Der Kunde verpflichtet sich zur Geheimhaltung des aus der Geschäftsbeziehung erlangten Wissens.
15. Gewährleistung
15.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
15.2. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen ein Jahr ab Übergabe.
15.3. Übergabe ist die tatsächliche Übernahme in die Verfügungsmacht oder die Inbetriebnahme des Werks.
15.4. Gegenüber Unternehmern gilt die Leistung als übernommen, wenn die Fertigstellung angezeigt und die Übernahme nicht binnen 14 Tagen begründet verweigert wird.
15.5. Unternehmerische Kunden haben zumindest zwei Verbesserungsversuche einzuräumen. Erkennbare Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
16. Haftung
16.1. Gegenüber Verbrauchern ist Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, ausgenommen Personenschäden, Schäden an übernommenen Sachen und Hauptleistungspflichten.
16.2. Gegenüber Unternehmern gilt hinsichtlich der Haftung Punkt 11.3.1 der ÖNORM B 2110:2023-05-01. Die Haftung ist mit dem Höchstbetrag unserer Vermögenshaftpflichtversicherung begrenzt.
16.3. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen.
16.4. Der Haftungsausschluss umfasst auch Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
16.5. Ausgeschlossen ist Haftung für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgung von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafte Montage, Inbetriebnahme, Wartung oder Instandhaltung durch den Kunden oder nicht autorisierte Dritte, soweit uns kein Verschulden trifft.
16.6. Besteht eine eigene Schadenversicherung des Unternehmers, ist diese vorrangig in Anspruch zu nehmen.
17. Förderungen
Sofern Beantragung und Abwicklung von Förderungen nicht ausdrücklich Auftragsgegenstand oder zugesagt sind, sind sie nicht Teil unserer Leistung. Der Kunde ist für Förderbedingungen selbst verantwortlich.
18. Salvatorische Klausel
18.1. Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt die Gültigkeit der übrigen Klauseln nicht.
18.2. Die Parteien verpflichten sich, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommt.
19. Allgemeines
19.1. Es gilt österreichisches Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Vertragssprache ist Deutsch. Für Verbraucher gelten die zwingenden Bestimmungen des Staates ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts.
19.2. Erfüllungsort gegenüber Unternehmern ist der Sitz unseres Unternehmens.
19.3. Gerichtsstand gegenüber unternehmerischen Kunden ist das für unseren Unternehmenssitz örtlich zuständige Gericht.